Die Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrradfahrer

Im Straßenverkehr gilt die StVO, nach diesen Regeln müssen sich alle Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Radfahrer...) richten.

Einige Vorschriften wurden vom Gesetzgeber für den Radfahrer gelockert, im Folgenden seht ihr eine Übersicht der relevanten Vorschriften.


Nach StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) ist jeder Radfahrer, der sein Rad im Straßenverkehr nutzt, verpflichtet auf folgende technische Anforderungen zu achten und diese, unter Beachtung der Verkehrsregeln, umzusetzten.

Wenn das Rad keine Beleuchtung oder Klingel hat, kann die Verkehrskontrolle teuer werden. Um dies zu umgehen, beachte die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung nach StVZO.

G ü l t i g e  S t V Z O - R e g e l n ?

Um mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sein zu können, muss es bestimmte technische Anforderungen erfüllen.

Diese Regelung greift nicht bei Fahrrädern für Kleinkinder bis zum 8 Lj., da sie auf dem Gehweg fahren müssen und nicht an Straßenverkehr beteiligt sind.

 


Welche Regeln gelten bei E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?

Die sog. E-Bikes (Elektrobikes) sind genau genommen keine typischen Fahrräder, sondern elektrobetriebene Zweiräder.

Bei einer Fahrgeschwindigkeit > 25 km/h werden diese Zeiträder als Pedelecs oder S-Pedelecs bezeichnet.

Hierfür gelten daher andere Vorschriften im Straßenverkehr.

 

Unterschiede

E-Bike = Fahren ohne Muskelkraft =

Sie sind Zweiräder, die man ohne Muskelkraft bewegen kann, ähnlich wie ein Elektromofa, fahren sie auch ohne dass man in das Pedal tritt. Mit einer Motorleistung von 1.000 Watt sowie einer Maximalgeschwindigkeit bei 25 km/h, gelten sie als Kleinkraftrad. Dies bedeutet, dass hier auch ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis und ein Helm vorgeschrieben ist.

Pedelecs =

Sie besitzen einen Elektromotor und unterstützten den Besitzer bis zu 25 km/h, jedoch nur dann wenn er in die Pedale tritt (§ 1 Abs. 3 StVG).

Der Radfahrer kann unter seiner Muskelkraft schneller bergab fahren. Es ist dem einfachen Fahrrad vom Gesetzt her gleichgestellt, somit benötigt man weder Führerschein, ein Versicherungskennzeichen oder einen Helm. Auch eine Altersbeschränkung besteht nicht (gültig auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h). 

Mit Pedelecs (Unterstützung bis zu 25 km/h) kann man auch die Fahrradwege benutzten.

Seit Juni 2017 gilt dies auch für E-Mopeds oder E-Scooter mit einer max. Geschwindigkeit von 20-25 km/h.

Bei ausgeschilderten Radwegen (für "E-Bikes")bedeutet dies, dass man dieses Weg nur mit Pedelecs benutzten darf.

S-Pedelecs >

Diese Räder gehören zur Gruppe der Kleinkrafträder.

Sie funktionieren wie ein Pedelec, haben jedoch einen Elektromotor, der bis zu 45 km/h unterstützt.

Die genehmigte max. Leistung des Motors beträgt 4000 Wattund die Fahrgeschwindigkeit darf das 4fache betragen. Um ein S-Pedelecs fahren zu dürfen wird ein Mofa-Führerscheins benötigt.

Desweiteren ist hier ein Mindestalter von 16 J., ein Versicherungskennzeichen und das Tragden eines geeigneten Helmes vom Gesetzgeber vorgegeben.

Radwege sind für das S-Pedelec tabu!

 


Sicheres anhalten...

Jedes Zweirad, welches im Straßenverkehr bewegt wird, muss zwei voneinander unabhängige Bremssysteme (Vorder- u. Hinterradbremse) besitzen.

Sie müssen während der Fahrt leicht zu betätigen sein und dürfen den Straßenbelag nicht beschädigen (lt §65 StVZO).

NICHT ERLAUBT sind sog. "Fixies" (Bremsvorgang durch starre Nabe). Diese Räder sind im Straßenverkehr nicht gern gesehen, da in der Ausstattung meist KEINE Vorderradbremse enthalten ist.

Jederzeit gut sichtbar

 

Egal zu welcher Zeit, eine entsprechende Beleuchtung ist wichtig.

Batteriebetriebene Lampensind seit Juni 2017 genehmigt, bei schlechter Sicht oder Dunkelheit sind sie sehr hilfreich.

Möglichkeiten zur  Stromerzeugung können neben dem klassischeDynamo, das Nabendynamo, Batterien oder auch Akkus sein.

vorgeschriebene technische Voraussetzungen:

- Stromquelle mind. 3 Watt

- Nennspannung 6 Volt

- Beleuchtungsstärke des Frontstrahlers mind. 10 Lux

- Rücklichtmontage nicht < 25 cm über dem Boden

- zusätzlich Pflicht sind ein weißer + roter Reflektor (seit Juni 2017 auch als Lampenbestandteil möglich, keine seperate Anbringung am Rad notwendig)

- Hinterradreflektor (Kategorie „Z“) ist verpflichtend

- bei Montage der Lampen muss darauf geachtet werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden

- blinkende Lampen sind nicht gestattet (kann zu Irritation bei weiteren Verkehrsteilnehmern führen)

- seit Juni 2017 sind Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) erlaubt, beispielsweise bei Liegerädern - Handzeichen ist schwer erkennbar

- Lampen mit Stand- und / oder Bremslichtfunktion sind gestattet

 

Reflektoren sind Pflicht!

 

>> vordere + hintere Pedale mit gelben Reflektoren

>> seitliche Reflektoren ( nach Wunsch mit Reflexstreifen an den Reifen, reflektierenden Speichenhülsen oder Katzenaugen)

>> VORSICHT bei neuartige Speichenlichter > in Deutschland NICHT erlaubt!

 


Weitere Punkte zu einem verkehrssicheren Fahrrad:

 

- Maßnahmen zur Straßenverkehrssicherheit:

> stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder

> Kettenschutz (Schutz der Bekleidung vor Verschmutzung)

> Vermeidung von Stürzen (lange und / oder weite Hosenbeine mit einer Spange sichern oder umschlagen, damit sich die Hose nicht in der Kette verfängt)

 

- Fahrradkörbe / - taschen:

>  nützlich, sinnvoll und sicher bei zu transportierenden Einkäufen oder kleinem Gepäck

> Hände und Rücken des Fahreres bleiben frei, dies erhöht die Sicherheit

> GEFÄHRLICH können Gegenstände werden, die während der Fahrt am Lenker hängen und sich in den Speichen verheddern

 

- Kindersitz / Anhänger:

> Während der Fahrt sind Kleinkinder am sichersten im Anhänger aufgehoben

> wird ein Fahrradanhänger benutzt, sollte dieser auch mit entsprechenden Reflektoren / Lampen ausgestattet sein

> eine weitere Möglichkeit bietet ein stabiler Kindersitz, dieser auf dem Gepäckträger montiert wird